Ältere, kranke oder behinderte Personen

 
 
Croatia Airlines bietet ihren Fluggästen, die wegen ihres Gesundheits-, Körper- und Geisteszustands auf Hilfe angewiesen sind, zusätzliche Betreuung, die den anderen Fluggästen üblicherweise nicht geboten wird. Sämtliche Details zu diesem Service finden Sie im nachstehenden Text. Wir weisen darauf hin, dass Fluggäste, die eine zusätzliche Betreuung benötigen, unter der Bedingung reisen, dass sie sich selbst oder ihre Begleitperson für alle ihre sonstigen Bedürfnisse während des Fluges sorgen können, deren Erfüllung in unserem Service nicht enthalten ist.

Wenn Sie eine besondere Hilfe während Ihrer Reise benötigen, ist es wichtig, diese bereits im Vorfeld zu beantragen - im Idealfall 72 Stunden vor dem Flug, spätestens jedoch 24 Stunden vor dem Flug.

Sollten Sie Ihr Ticket per Telefon oder in unseren Niederlassungen kaufen, bitten wir Sie dem zuständigen Verkaufspersonal mitzuteilen, was für eine Betreuung Sie benötigen. Sofern Sie Ihr Ticket online unter www.croatiaairlines.com kaufen, senden Sie bitte Ihren Antrag auf zusätzliche Betreuung an flyonline@croatiaairlines.hr.
Haben Sie bei der Buchung den benötigten Service nicht bestellt, so wenden Sie sich an unser Kontakt-Center (E-Mail: contact@croatiaairlines.hr, Tel.: 062 500 505 – für Gespräche aus der Republik Kroatien oder +385 1 66 76 555).

Serviceleistungen für Passagiere mit eingeschränkter Mobilität

Sollten Sie während Ihrer Reise einen Rollstuhl benötigen, informieren Sie uns bitte detailliert über Ihren Mobilitätsgrad.

Die Bereitstellung eines Rollstuhles erfolgt auch dann, wenn die Fluggäste ihren eigenen besitzen. Diese Serviceleistung erhalten kostenlos: Fluggäste mit dauerhaft eingeschränkter Mobilität, ältere Personen, Fluggäste mit leichteren Verletzungen, Fluggäste mit einem Arm- oder Beinbruch, Fluggäste mit verletzten Beinen, die keinen Gipsverband haben und Fluggäste, mit Gipsverband an einem Bein. Fluggäste, die nicht allein den Notausgang erreichen können oder beim Essen und beim Toilettengang Hilfe benötigen, müssen von einer Begleitperson begleitet werden. Sollten Sie mit Ihrem eigenen Rollstuhl reisen, so werden Sie gebeten, uns dessen Gewicht, Maße und Besonderheiten (faltbar/nicht faltbar, Sportrollstuhl/elektrischer Rollstuhl, Caddy/Permobil) mitzuteilen. Wir weisen darauf hin, dass der Transport eines elektrischen Rollstuhls mit einer sog. Nassbatterie nicht möglich ist. Wenn es sich um einen elektrischen Rollstuhl mit Trocken- oder Gelbatterien handelt, so ist dieser beim Check-in abzugeben und die Batterie muss herausgenommen und am Rollstuhl befestigt werden. Bis zu zwei Mobilitätshilfen werden kostenlos transportiert (z.B. Rollstuhl, Krücken).

Serviceleistungen für Fluggäste mit Hör- und Sehbehinderung

Die Croatia Airlines bietet hör- und sehbehinderten Fluggästen kostenlosen Service.

Wir bitten Sie, bei der Buchung anzugeben, dass Sie eine zusätzliche Betreuung benötigen und uns darüber zu informieren, ob Sie mit einem Begleithund reisen, so dass unser Boden-und Flugpersonal rechtzeitig darüber in Kenntnis gesetzt wird. Ein ärztliches Attest für die Flugreise ist nicht notwendig.

Fluggäste, die eine ärztliche Fluggenehmigung benötigen

Eine ärztliche Fluggenehmigung benötigen Fluggäste, die zu einer der folgenden Kategorien gehören:
  • Fluggäste, mit akuten gesundheitlichen Problemen (z.B. kürzlicher Herz- oder Schlaganfall)
  • Fluggäste, mit ernsten Arm- und/oder Beinbrüchen mit Gipsverband oder Schienen
  • Fluggäste, die sich kürzlich einem operativen Eingriff unterzogen haben
  • Fluggäste, bei denen in den letzten Wochen eine ernste Erkrankung festgestellt wurde
  • Fluggäste, die liegend transportiert werden (strecherpassengers)
  • Fluggäste, die eine zusätzliche Sauerstoffversorgung oder andere medizinische Geräte im Flugzeug benötigen
  • Fluggäste, die wegen einer ärztlichen Behandlung reisen
  • Schwangere nach der 36. Schwangerschaftswoche

In den oben angeführten Fällen ist von Ihrem Arzt ein Formular über Ihren Gesundheitszustand  auszufüllen. Dieser ist dann zur Beglaubigung an die Poliklinik für Verkehrsmedizin (Park prijateljstva 1, Tel. +385 1 3832 353, Fax +385 1 3832 040) zu senden. Das ausgefüllte und beglaubigte Formular ist beim Ticketkauf und beim Check-in vorzuweisen.

Alle Fluggäste, die eine ärztliche Fluggenehmigung benötigen, sollten eine (private oder medizinische) Begleitperson während des Fluges haben. Reisen ohne Begleitung wird nur in Ausnahmefällen genehmigt.
Private Begleitpersonen müssen mindestens 18 Jahre alt sein und mit dem Gesundheitszustand des Fluggastes vertraut sein. Sie müssen auch in der Lage sein, Hilfe zu leisten beim Toilettengang sowie bei einer Notlandung oder Evakuierung und in ähnlichen Situationen. Eine medizinische Begleitperson ist eine Person mit einer dem Gesundheitszustand des Fluggastes entsprechenden medizinischen Ausbildung.

FREMEC (Frequent Traveller’s Medical Card)

Den FREMEC Ausweis, der von den einzelnen Beförderern ausgestellt wird, benutzen Passagiere mit dauerhaft eingeschränkter Mobilität, die keine ärztliche Fluggenehmigung benötigen. Die Croatia Airlines stellt diese Karte nicht aus, nimmt jedoch die Karten anderer Fluglinien an.

Sauerstoff im Flugzeug

Fluggäste, die eine zusätzliche Sauerstoffversorgung während des Fluges benötigen, sollten mit einer Begleitperson reisen, die mit der Sauerstoffflasche umgehen kann.

Eine ärztliche Fluggenehmigung ist verpflichtend. In diesem Fall hat der Fluggast eine Schadenersatzerklärung und die Begleitperson eine Erklärung über den Transport von Fluggästen, die eine Sauerstoffversorgung während des Fluges benötigen (“Statement on the Transport of Patient Needing Medical Oxygenation During the Flight”) zu unterschreiben. Jeder Beförderer hat für die Sauerstoffflaschen auf seinem Flug zu sorgen.

Tragbare Sauerstoffgeräte

Die Croatia Airlines erlaubt die Verwendung von tragbaren Sauerstoffgeräten während des Fluges, unter der Bedingung, dass diese keine sog. Nassbatterie enthalten und dass sie nicht unter Druck stehen. Eine ärztliche Fluggenehmigung ist nicht notwendig.

Begleithunde

Begleithunde für hör- und sehbehinderte Fluggäste und für Fluggäste mit Paraplegie werden kostenlos transportiert. Das Gewicht der Hunde ist nicht beschränkt. Sie müssen an der Leine gehalten werden, aber nicht in einem Käfig. Für weitere Informationen zum Transport von Begleithunden kontaktieren Sie bitte die Büros oder das Kontakt-Center der Croatia Airlines.

  Mehrere Gabelflüge
Erwachsene (25-59)   Kleinkinder (<2)
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andere Fluggäste
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