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Ihr Recht als Passagier

Informationen für Fluggäste über die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates und die Regelungen des Gesetzes über Pflicht-und sachenrechtlichen Verhältnisse im Luftverkehr (NN 132/98 und 63/08) im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen

Sehr geehrter Fluggast,

Um die nachstehenden Rechte gemäß der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 ausüben zu können, müssen sich die Passagiere direkt an die Fluggesellschaft wenden. Die Dienstleistung ist kostenlos, während die Vertreter/Anwälte die Dienstleistung in Rechnung stellen und einen bestimmten Prozentsatz von den Geldleistungen erhalten.

Falls Ihr Flug gestrichen wurde oder sich verspätet hat, oder Ihnen die Beförderung für den Flug abgewiesen wurde, für den Sie eine gültige Buchung hatten, sind Sie zu bestimmten Rechten berechtigt.

Umfang
Die Verordnung wird angewandt:
  • auf Fluggäste, die die Reise an einem Flughafen der Europäischen Union antreten, wie auch auf die Fluggäste, die aus den Ländern außerhalb der Europäischen Union abreisen, aber vom Luftfrachtführer aus dem Land der Europäischen Union befördert werden
  • nur wenn Sie eine bestätigte Flugbuchung besitzen
  • nur wenn Sie für den Flug wenigstens 45 Minuten vor der früher veröffentlichten Abflugzeit einchecken, soweit nicht anders gekennzeichnet (außer im Falle einer Flugstreichung)
  • nur falls Ihr Ticket nicht kostenlos ist oder mit einer Preisermäßigung gekauft wurde, die für die Öffentlichkeit nicht zugänglich ist
  • auf die Flüge, die von Croatia Airlines durchgeführt werden

Verspätung
Laut der Verordnung der Europäischen Union ist eine Verspätung der Abflug nach dem geplanten Zeitpunkt gemäß dem Flugplan:
  • 4 Stunden für Flüge weiter als 3500 km
  • 3 Stunden für Flüge in der Länge zwischen 1500 und 3500 km wie auch die Flüge innerhalb der Europäischen Union weiter als 1500 km
  • 2 Stunden für Flüge bis 1500 km.
Wird eine längere Verspätung erwartet, sind die Fluggäste berechtigt, während der Wartezeit betreut zu werden.

Das schließt folgendes ein:
  • Essen und Getränke im angemessenen Umfang im Einklang mit der Wartezeit
  • Hotelunterkunft falls notwendig
  • zwei kurze Telefongespräche, Fax oder E-Mail
  • im Falle einer Verspätung länger als 5 Stunden sind die Fluggäste auf die Erstattung für die nicht benutzten Teile des Flugtickets berechtigt
Abgewiesene Beförderung

Falls Ihnen wegen der zu großen Anzahl der Fluggäste für Ihren gebuchten Flug die Beföderung abgewiesen wurde, freiwillig oder unfreiwillig:

  • Sie sind auf die Betreuung und die Erstattung berechtigt, wie es im vorigen Kapitel zum Thema Verspätung aufgeführt wurde.
  • Darüber hinaus haben Sie das Recht auf eine Umbuchung zu ähnlichen Bedingungen auf den frühest möglichen Flug zu Ihrem Reiseziel.
  • Abhängig von der Verfügbarkeit der Sitzplätze können Sie sich statt dessen für die Umbuchung auf einen Flug zu Ihrem endgülgtigen Reiseziel zu einem, Ihnen passenden späteren Datum entscheiden. Dann tragen Sie aber selbst die Kosten für Essen, Unterkunft und Beförderung.
  • Falls Ihnen die Beförderung gegen Ihren Willen abgewisen wird, sind Sie auch auf die Erstattung berechtigt.

Die Erstattung wird Ihnen gemäß Beschluß der Croatia Airlines bar, elektronisch, über Checks oder Vaucher bezahlt, falls der Fluggast einverstanden ist.

Der Erstattungsbetrag hängt von der Länge des regelmäßigen Fluges oder des alternativen, Ihnen vorgeschlagenen Fluges ab.

Die Erstattung beträgt:

a) 250 Euro für Flüge bis 1500 km
b) 400 Euro für Flüge von 1500 bis 3500 und
c) 600 Euro für Flüge ausgenommen der Flüge unter a) und b)

Falls Ihnen ein alternativer Flug angeboten wurde, und die Ankuftszeit im Bezug auf Ihren Flug folgendes nicht übersteigt:

a) 2 Stunden für Flüge bis 1500 km
b) 3 Studen für Flüge zwischen 1500 und 3500 km und mehr als 1500 km für Flüge innerhalb der Europäischen Union
c) 4 Stunden im Bezug auf alle anderen Flüge.

Die o.g. Erstattungsbeträge können um 50% reduziert werden (50 %), d.h. 125 Euro, 200 Euro und 300 Euro.

Flugstreichung
Falls Ihnen ein Flug gestrichen wurde, für den Sie eine gültige Buchung haben, sind Sie auch auf Umleitung, Betreuung, Erstattung und Entschädigung, wie oben aufgeführt, berechtigt. Sie haben jedoch keinen Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung, wenn das Vorkommnis auf außerordentliche Umstände zurückzuführen ist, die sich bei Ergreifen aller zumutbaren Maßnahmen nicht hätten vermieden lassen. Sie behalten alle anderen Rechte, wie oben aufgeführt.

Das gleiche gilt, wenn der Fluggast über die Flugstreichung benachrichtigt wurde:
  • spätestens 14 Tage vor dem Abflug gemäß Flugplan
  • von 14 bis 7 Tage vor dem Abflug gemäß Flugplan, wenn dem Fluggast ein alternativer Flug angeboten wurde, mit einer Abflugszeit von höchstens 2 Stunden vor der ursprünglichen Abflugszeit, wobei sie keine Verspätung auf das endgültige Reiseziel länger als 4 Stunden als geplante Ankunftszeit verursachen wird
  • weniger als 7 Tage vor dem Abflug gemäß Flugplan, wenn dem Fluggast ein alternativer Flug angeboten wurde, mit einer Abflugzeit von höchstens eine Stunde vor der ursprünglichen Abflugszeit, wobei sie keine Verspätung auf das Reiseziel länger als 2 Stunden als geplante Ankunftszeit verursachen wird
Die außerordentlichen Umstände schließen schlechte Wetterbedingungen, politische Unstabilität, Streiks, Sicherheitsrisiko und unerwartete Probleme ein, die die Flugsicherheit beeinträchtigen können.

Wie die Erstattung zu beantragen ist

Um die Erstattung für die abgewiesene Beförderung zu beantragen, bitten wir Sie, unseren Vertreter am Flughafen oder den Kundendienst Croatia Airlines zu kontaktiren.

Der Antragsteller muß unter den Fluggästen auf dem Flug sein.

Die Antragsteller können sich auch an Croatia Airlines, Kundenservice, Bani 75b, Buzin, 10010 Zagreb wenden oder das Webformular ausfüllen.

Die Antragsteller müssen folgendes aufführen: eigenen Namen und Adresse, Namen der anderen Fluggäste, in deren Namen sie den Antrag stellen und ihre Adressen, Buchungscode und Daten über den gestrichenen Flug wie auch genaue Bankdaten. Um die Erstattung für die unbenutzten Flugsegmente zu beantragen oder die Erstattung für den verwirklichten Flugteil, bitten wir Sie, das Büro zu kontaktiren, in dem das Ticket gekauft wurde. Falls das Ticket über Internet gebucht wurde, sollten Sie auf der Webseite die Kontaktangaben suchen.

Schriftlich senden Sie uns Ihren Namen und die Kotaktangaben, Ticketnummer, Buchungscode, Flugnummer, Datum und die Angaben zum Antrag, den Sie stellen, wie auch die Begleitunterlagen (z.B. unbenutzte Ticketkupons). Wir weisen darauf hin, dass Croatia Airlines Ihren Antrag zur Entschädigung oder Erstattung nicht in allen Flughafen bearbeiten kann.

Schiedsstelle

„Obligatorische Angaben in Einklang mit Artikel 16 Verordnung (EG) Nr. 261/2004 und Artikel 19 der Verordnung Nr. 542 über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (zuständige Behörden und Informationen) der Verordnung 2015 (für alle Beanstandungen, die sich auf die Verordnungen (EG) 261/2004 und (EG) 1107/2006 beziehen).

Wenn Sie privat reisen und wenn Sie mit der endgültigen Entscheidung unseres Kundenservices unzufrieden sind, wenn Sie innerhalb von zwei Monaten keine Antwort erhalten haben oder wenn Sie Beanstandungen jeglicher Art zur Durchführung der angeführten Verordnungen haben, können Sie sich an die Zivilluftfahrtbehörde (CAA) unter folgendem Link wenden: http://www.ccaa.hr/english/obrazac-za-prigovor_162/
Alternativ können Sie sich auch an folgende Stellen wenden:

den Europäischen Bürgerbeauftragten (Association of European Ombudsman, AME)- Maison du Barreau, 2 rue de Harlay -75001 Paris, unabhängiger öffentlicher Dienst, der in allen Anträgen auf außergerichtliche Streitbeilegung vermittelt, einschließlich in Streiten betreffend Flüge, unter dem Link: www.mediationconso-ame.com
oder an die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e.V.’ (SÖP), die Aufsicht über alle Fahrunternehmer ausübt, unter folgendem Link:

https://soep-online.de/welcome.html
https://soep-online.de/request-form-flight.html

Jetzt ist auch eine Online-Plattform zur Streitbeilegung unter dem Zuständigkeitsbereich der Europäischen Kommission als Hilfe für den Einsatz alternativer Streitbeilegungsmethoden (Alternative Dispute Resolution, ADR) bei der Einlegung von Beanstandungen erhältlich. Folgen Sie dem Link: http://ec.europa.eu/odr

Die Plattform, auf der Sie das Beschwerdebuch gemäß Verordnung-Gesetz 156/2005 (Portugal) finden, ist jetzt unter folgendem Link verfügbar:https://www.livroreclamacoes.pt/INICIO.

CROATIA

Croatian Civil Aviation Agency
Ulica grada Vukovara 284
10 000 Zagreb, Croatia
Tel.: +385 1 2369 300
Fax.: +385 1 2369 301
E-mail:passenger.right@ccaa.hr

EU and OTHER COUNTRIES

Link: https://transport.ec.europa.eu/transport-themes/passenger-rights/national-enforcement-bodies-neb_en

BOSNIA AND HERZEGOVINA

BHDCA – Directorate of civil aviation
V kozarske brigade 18
78000 Banja Luka
Bosnia and Herzegovina
Tel: +387 51 921 222
Fax: +387 51 921 520
E-mail:bgdca@bhdca.gov.ba

REPUBLIC OF NORTH MACEDONIA

Civil Aviation Agency
Dame Gruev 1
1000 Skopje
Republic of North Macedonia
E-mail:passengerrights@ccaa.gov.mk

KALENDER
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Dauer der Reise

Hin- und Rückflug preis für einen Passagier inklusive Steuern und Gebühren.