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Verordnung (EU) Nr. 996/2010 EU - Sammlung von Kontaktinformationen

Nach geltendem EU-Recht (Art. 20 Abs. 3 Verordnung (EU) Nr. 996/2010) haben Sie das Recht den Namen und die Adresse einer Kontaktperson bei Croatia Airlines anzugeben, die im Falle eines Unfalls mit Ihrem Flugzeug benachrichtigt werden soll. Die Daten werden in Ihre Buchung eingetragen.

Die von Ihnen angegebenen Daten werden nicht an Dritte weitergegeben und nicht kommerziell verwertet.
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