Datensammlung
Flüge in die eu/aus der EU
Gemäß der Bestimmungen der Richtlinie 2004/82/EG des Rates vom 29. April 2004 (Amtsblatt L 261, 6. August 2004) über die Verpflichtung von Beförderungsunternehmen zur Übermittlung von Angaben über die beförderten Personen sowie der Richtlinie (EU) 2016/681 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 über die Verwendung von Fluggastdatensätzen (PNR-Daten) zur Verhütung, Aufdeckung, Ermittlung und Verfolgung von terroristischen Straftaten und schwerer Kriminalität, sind alle Beförderungsunternehmen verpflichtet, die personenbezogenen Daten der Fluggäste zu erheben und an die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU), in die die Fluggäste reisen, zu übermitteln.
Alle Informationen über die Reisen nach / aus Belgien finden Sie hier.